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Webster's Online Dictionary

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Archive for August, 2007

Zumindest, wenn sie blond, blauäugig, weiblich und mitte Zwanzig sind und als “Mystery Toerist” die Tourifreundlichkeit von Amsterdam erkunden. Dann nämlich glauben sogar die eingefleischtesten 020er, es mit echten Touristen zu tun zu haben. Dutchnews behauptet sogar, gelesen zu haben, dass ein Taxifahrer den Mädels auf der Fahrt die Sehenswürdigkeiten erläutert habe.

Aber vielleicht ist das ja alles nur ein Märchen, denn ausser dem Bericht bei Dutchnews schweigt das Internet über Erfahrungen der beiden “Mystery Toerists”. Und einige Sites (Parool, Ondergrond TV) wollen sogar wissen, dass die beiden Mystery Toerists Männer seien. Vielleicht haben die sich ja zum Test der Amsterdamer Touristenfreundlichkeit gar einer Geschlechtsumwandlung unterzogen …

Es ist sinnvoll, dass die hehre Akademia sich bemüht, ihre Erkenntnisse nicht nur für sich zu behalten, sondern auch unters Volk zu bringen. Es ist nützlich, wenn es dazu universitäre Pressestellen gibt, die sich der Verbreitung dieser Erkenntnisse verschrieben haben. Es ist dann oft auch lustig, zu lesen, was dieser oder jene Student oder diese und jene Professorin Neues entdeckt haben.

Manchmal aber übersteigt die Sinnlosigkeit einer Meldung deren Nachrichtengehalt, so als uns heute die Mitteilung der Bauhaus-Uni Weimar erreicht: “Brauchen Hühner Massagen? — Internationale Tagung ‘Mensch & Computer. beschäftigt sich mit der Gebrauchstauglichkeit von Computern im Alltag”. In seinem Eröffnungsvortrag werde Professor Dr. Adrian David Cheok, Direktor des Mixed Reality Labs der National University of Singapore, am 3. September ab 9.30 Uhr ein Kleidungsstück für Hühner präsentieren, in das Vibrationselemente eingebaut sind, damit man die Hühner vom PC aus streicheln könne. Oder so ähnlich jedenfalls; denn: Hühner nehmen in Asien Haustierstatus ein. Offenbar ganz im Unterschied zu Europa, meint jedenfalls Pressesprecherin Claudia Weinreich.

Immerhin ist hinzuzufügen, dass das Programm “Metazoa ludens” zwar einen schauerlichen Namen hat — der Lateiner ist ganz offensichtlich mit dem Griechen im Clinch — aber von unseren fernöstlichen Mitwissenschaftlern durchaus ernsthaft betrieben wird. Unter http://metazoaludens.wikidot.com/ ist zum Beispiel das Laborjournal “Spielen mit Hamstern” einzusehen. Am 18. Mai ist zum Beispiel zu lesen, dass Hamster J langsam rennt und Zeichen von Zertreuung zeige, sie müsse nun ein spezielles Training absolvieren, das sie an ihre Mitspielerrolle erinnere …

Uns erinnert das an die übelsten Zeiten Pawlowscher Hundekonditionierung — mit dem Unterschied, dass Pawlow mit dem Hund den Menschen zu erklären suchte, während Derek, Elvin, Janaka, Janyn, Joyce, Karthik, Max, Muratti, Roger und Roshan eigentlich nur spielen wollen…

Creative Commons Netherlands and Buma/Stemra, the collecting society for music authors (composers, textwriters) and music publishers in the Netherlands start a groundbreaking pilot project: music authors will be able to combine the more flexible licensing models of Creative Commons licences with membership of Buma/Stemra. Details will be presented on 23 August 2007 at Pakhuis de Zwijger in Amsterdam and will be made available at http://www.creativecommons.nl/bumapilot/index.html.

Die Saar Uni brüstet sich in einer Pressemitteilung mit einer Software, welche die Ähnlichkeit von Software messen kann. Damit wollen die Autoren herausfinden, ob ein Programmierer beim anderen SW geklaut hat.

“Das Besondere von API BIRTHMARK ist, dass es das Verhalten, aber nicht die Form einer Software bewertet”, schreibt die Saar Uni. Und damit sind wir wohl bereits beim Kern des Problems angelangt — bei der Diskussion um die Schützbarkeit von Software.

Software ist an sich primär urheberrechtlich geschützt — das heisst also: ihre Form ist geschützt. Weil API BIRTHMARK die Form *nicht* bewertet, fällt eine Anwendung schon mal flach. “Nachdichten” von Software ist kaum zu verbieten, solange nicht die Form identisch oder nahezu identisch ist.

Stellt sich die Frage nach dem Patentschutz. Ob Patentschutz für SW sinnvoll oder sinnlos ist, sei mal dahingestellt, — nur wenn ein Patent erfolgreich angemeldet ist (was nach dem Scheitern der entsprechenden EU Direktive schwieriger werden sollte), schützt es die Software. In der Patentschrift wäre dann bereits das Verhalten der SW beschrieben. Welche Überlegungen man vor dem Patentieren von SW anstellen soll, beschrieb unlängst die WIPO.

Man fragt sich also, was API BIRTHMARKING eigentlich soll. Nach der Beschreibung ist es in der Lage, automatisch generierte “Nachdichtungen” von SW zu erkennen. Solange man weiss, dass es sich um automatisch generierte “Nachdichtungen” handelt, ist das prima. Mit dem Resultat einer (beliebigen) “Verhaltens”übereinstimmung konfrontiert scheint es mir allerdings fraglich, ob daraus eindeutig ein “Nachdichten” vermutet werden kann. Denn nur ein “Nachdichten” kann geahndet werden. Softwaretechnisches Erzielen desselben oder eines ähnlichen “Verhaltens” kann nur im Falle eines Patentschutzes geahndet werden, nicht aber nach urheberrechtlichen Massstäben.

In erster Linie wird also API BIRTHMARKING Juristenfutter produzieren. Die jedenfalls werden es der Saar Uni danken.

(XL) CNet News.com bringt einen Hintergrundartikel mit dem Titel Body of a car, brains of a PC. Darin wird beschrieben wie IBM sich als big player positioniert, über Standards (XML data retrieval Software), Regierungsprojekte (Verkehrstelematik für die Vereinigten Arabischen Emirate), Partnerverträge (so mit Magna) und strategische Einkäufe (Telelogic (Schweden)).

Auch gibt der Artikel einen guten Überblick über SW-Vorhaben in der Autoindustrie — Honda Motor, Toyota Motor, Nissan und Toshiba in Japan, aber auch GM und Ford — und wer die anderen IT-Schwergewichte sind und was sie tun: The MathWorks, UGS (gehört zu Siemens) und Microsoft.

Ausserdem werden einige Zahlen über den automobilen IT-Markt genannt.

(XL) Handelsblatt Nr. 149 vom 06.08.07 Seite 1, 06.08.2007

«EU erwägt Strafen für klimaschädliche Autos» — Das Handelsblatt habe «aus Brüsseler Branchenkreisen und der EU-Kommission» erfahren, dass die EU die geplanten gesetzlichen CO2-Höchstwerte für Neuwagen nach Gewichtsklassen staffeln will. Doch nicht nur dies, Hersteller sollen sich durch bezahlen einer Abgabe bei Höchstwertüberschreitung «freikaufen» können. Automobilindustrie.de spricht dann auch von «Emissionshandel».

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